Hinweisgeberschutzgesetz

Warum sollte eine Meldung abgegeben werden?

Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Regeln.

Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken, die das Unternehmen gefährden. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, solche Risiken frühzeitig aufzudecken und eventuelle Vermögens- und Reputationsschäden für unser Unternehmen und Dritte zu verhindern.

Welche Hinweise können hier abgegeben werden?

Meldungen zu schwerwiegenden Verstößen gegen gesetzliche und unternehmensinterne Regeln, die unser Unternehmen betreffen, können hier zu folgenden Themengebieten abgegeben werden:

  • Korruption / Bestechung
  • Wettbewerbsdelikte / Verstöße gegen Kartellrecht
  • Diebstahl / Betrug
  • Verstöße gegen Datenschutzvorgaben
  • Diskriminierung / Belästigung / Mobbing
  • Geldwäsche
  • Interessenskonflikte
  • Menschenrechte / Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Meldungen über dieses System sind eine Möglichkeit, uns Hinweise zu möglichen Compliance-Verstößen zu geben. Alternativ können Meldungen z.B. auch an Vorgesetzte oder direkt an den Bereich Compliance erfolgen.

Wohin melden Sie?

Webbasiert und verschlüsselt ist einer Meldung über folgenden Button möglich: